Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
Für nachfolgende Rechtsgeschäfte gelten diese Bedingungen auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
§ 1 Auftragsannahme
Die Angebote sind freibleibend. Die Annahme einer Bestellung des Kunden bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer. Die Schriftform gilt als gewahrt, wenn unter Bezugnahme auf die Bestellung des Kunden eine Bestätigung durch den Lieferer erfolgt, wobei die Übermittlung per Fax ausreichend ist.
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.
§ 2 Preise
Soweit keine ausdrücklichen schriftlichen Preisvereinbarungen
erfolgen, gelten die Preise der Preislisten am Tag der Lieferung. Für die Preisberechnung wird das auf der Verladestelle festgestellte Maß zugrunde gelegt. Bei der Lieferung von flüssigem Brennstoff und Diesel mittels Tankwagen erfolgt die Mengenermittlung auf der Grundlage der Messvorrichtung am Tankwagen.
Bei Unterschreitung der Bestellmenge wird ein Frachtzuschlag den vereinbarten Preis erhöhen.
§ 3 Lieferfristen
Angegebene Lieferzeiten bedeuten nur die Ankündigung der voraussichtlichen Lieferung. Verzug tritt erst nach Ablauf einer durch Einschreibebrief gesetzten Nachfrist von mindestens 3 Wochen ein.
Vom Lieferer nicht zu vertretende Umstände (Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Sperrung oder Behinderung der normalen Verkehrswege, Sperrung oder Beschränkung der Ölzufuhr durch die Produktionsländer) können bei Terminüberschreitung dem Lieferer nicht angelastet oder Ansprüche daraus abgeleitet werden.
Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, für welchen die nicht vom Lieferer zu vertretenden Umstände vorliegen. Dauern diese Hinderungsgründe länger als 3 Monate, können die Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer bleibt Eigentümer sämtlicher von ihm gelieferten Waren, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware ohne schriftliche Zustimmung des Lieferers zu verkaufen, verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Im Falle der Pfändung der gelieferten Ware ist er verpflichtet, den Vollzugsbeamten auf das Eigentumsrecht des Lieferers aufmerksam zu machen und hat den Lieferer mit eingeschriebenem Brief davon in Kenntnis zu setzen.
Wird die Ware des Lieferers mit anderen Waren vermischt, so entsteht Miteigentum des Lieferers am Gesamtbestand und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen Ware.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden dem Lieferer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so kann der Lieferer die Herausgabe der Vorbehaltsware an sich oder falls diese im Miteigentum mehrerer steht, Herausgabe an alle Miteigentümer fordern. Die Ausübung dieses Rechts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Für den Fall, dass der Lieferer wegen Zahlungsverzug die Herausgabe an sich oder an alle Miteigentümer fordert, hat der Kunde die Wegnahme durch den Lieferer auch ohne vorausgegangene gerichtliche Entscheidung zu dulden. Macht der Lieferer von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so kann der Kunde in keinem Fall einwenden, dass die Ware zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes dienen müsse.
Wird ein Auftrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens, Konkurs oder Vergleichsverfahren gestellt, so hat der Kunde den
Lieferer sofort zu verständigen.
Übersteigt der Wert der für den Lieferer bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20%, so gibt der Lieferer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe frei.
§ 5 Zahlungen
Zahlungen werden mit Rechnungslegung ohne Abzug innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. Die Zahlungen sind einschließlich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer auf das Konto des Lieferers zu leisten.
Der Lieferer ist berechtigt, die Lieferung Zug um Zug gegen Zahlung durch den Kunden zu verlangen.
Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet. Der Verzug tritt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Lieferung ein.
Sie können den Kaufvertrag innerhalb 14 Tagen nach Lieferung der Ware widerrufen. Der Widerruf ist nur zulässig, wenn die Ware in den leeren und gereinigten Tank gefüllt wurde und es damit nicht zur Vermischung mit Restmengen kommen konnte. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Werden Ratenzahlungen vereinbart, ist der gesamte Betrag sofort fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist bzw. wenn das Vergleichs- oder Konkursverfahren/Gesamtvollstreckungsverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet ist.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllung Statt angenommen. Entstehende Diskontzinsen, Spesen usw. fallen dem Kunden zur Last.
§ 6 Gewährleistung
Der Lieferer leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die von ihm gelieferten Waren. soweit keine nur geringfügige Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vorliegt.
§ 7 Haftung
Der Lieferer haftet einschließlich bei Anlieferung für Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für Dritte, die bei Anlieferung mitwirken und nicht beim Lieferer beschäftigt sind, ist die Haftung des Lieferers ausgeschlossen. Die Haftung wird, ausgenommen bei Vorsatz, auf den unmittelbaren Schaden, unter Ausschluss von Schäden durch Nutzungs- und Gewinnausfall der Höhe nach auf 100.000 € begrenzt.
Der Kunde ist für die Befahrbarkeit der Zufahrtswege zu und in seinem Grundstück verantwortlich. Schäden, die als Folge von Weisungen des Kunden an das Fahrpersonal entstehen, trägt der Kunde.
§ 8 Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, hat er den Preis der vereinbarten Lieferung, abzüglich ersparter Aufwendungen, zu erstatten. Der Lieferer ist berechtigt, anstelle dieser Berechnung nach seiner Wahl 5% des Nettoauftragswertes als Vertragsstrafe zu verlangen.
Unbenommen bleibt dem Kunden das Recht zum Nachweis eines niedrigeren Schadens.
Ist die Liquidität des Kunden gefährdet oder befindet er sich in Zahlungsverzug, kann der Lieferer Sicherheiten für die Lieferung verlangen oder unter Anrechnung der von ihm gemachten Aufwendung vom Vertrag zurücktreten.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferer in Verzug ist.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig, soweit der Kunde Kaufmann ist.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bedingungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen unwirksam.
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